Zivilrecht
Was ist Zivilrecht?
Zivilrecht (auch Privatrecht) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten Personen. Also: Bürger ↔ Bürger, nicht Staat ↔ Bürger. Kein Strafrichter, kein Blaulicht – eher Verträge, Pflichten und Haftung.
Die zentrale Frage lautet immer:
Wer schuldet wem was – und was passiert, wenn’s schiefgeht?
Typische Bereiche des Zivilrechts:
- Vertragsrecht (Kaufvertrag, Mietvertrag, Dienstvertrag)
- Haftungsrecht (Schadensersatz, Schmerzensgeld)
- Familienrecht, Erbrecht
- Sachenrecht (Eigentum, Besitz)
📘 Hauptquelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Das Ding ist dick, aber gnädig – wenn man weiß, wo man schauen muss.
Zivilrecht im Pflegekontext – warum das für Pflegekräfte wichtig ist
Jetzt wird’s spannend, denn hier trifft Theorie auf Alltag.
Pflegekräfte bewegen sich zivilrechtlich ständig in zwei Rollen:
Als Arbeitnehmer (gegenüber dem Arbeitgeber)
Als professionelle Dienstleister (gegenüber Patient:innen)
Und genau da lauert das Zivilrecht mit erhobenem Zeigefinger ☝️
3️⃣ Behandlungs- und Pflegeverhältnis = zivilrechtliches Verhältnis
Zwischen Patient:in und Einrichtung (Krankenhaus, Pflegeheim) besteht ein:
Behandlungsvertrag (§§ 630a ff. BGB)
Die Pflegekraft handelt nicht privat, sondern: 👉 als Erfüllungsgehilfe der Einrichtung
Heißt:
Fehler der Pflegekraft = mögliche Haftung der Einrichtung
ABER: Unter bestimmten Umständen kann auch die Pflegekraft selbst haften (dazu gleich).
4️⃣ Zivilrechtliche Haftung von Pflegekräften Wann greift Zivilrecht?
Wenn ein Patient:
einen Schaden erleidet (körperlich, psychisch, materiell)
und dieser durch pflegerisches Handeln oder Unterlassen entstanden ist
Beispiele:
Dekubitus durch unterlassene Lagerung
Sturz wegen fehlender Sicherung
falscher Umgang mit Hilfsmitteln
Dann geht es um:
Schadensersatz
ggf. Schmerzensgeld
Voraussetzungen der zivilrechtlichen Haftung:
(klassische Prüfungsfrage 💡)
Schaden
Pflichtverletzung (z. B. Pflegefehler)
Kausalität (der Schaden ist dadurch entstanden)
Verschulden (vorsätzlich oder fahrlässig)
➡️ Fehlt ein Punkt, wackelt die Haftung.
5️⃣ Fahrlässigkeit – der Dauerbrenner in der Pflege
In der Pflege fast immer relevant:
Einfache Fahrlässigkeit → kleine Unachtsamkeit → meist haftet der Arbeitgeber
Grobe Fahrlässigkeit → schwere Pflichtverletzung → Pflegekraft kann mit haften
Vorsatz → absichtlich schädigendes Verhalten → volle persönliche Haftung (und Strafrecht winkt auch 👋)
6️⃣ Bedeutung der Dokumentation (aka: „Was nicht dokumentiert ist…“)
… hat zivilrechtlich nicht stattgefunden. Ja, der Satz ist abgedroschen – aber leider wahr.
Zivilrechtlich gilt:
Dokumentation = Beweismittel
Lücken = Problem für die Pflege
Gerade bei Haftungsfragen ist sie oft der Rettungsring.
7️⃣ Zivilrecht vs. Strafrecht (kurz, aber prüfungstauglich) Zivilrecht Strafrecht Ausgleich eines Schadens Bestrafung Schadensersatz / Schmerzensgeld Geld- oder Freiheitsstrafe Patient klagt Staat klagt Sehr häufig in der Pflege seltener, aber ernst 8️⃣ Kurz gesagt für die Prüfung:
Zivilrecht schützt die Rechte der Patient:innen und regelt die Haftung bei Pflegefehlern. Pflegekräfte müssen ihre Sorgfaltspflichten einhalten, fachgerecht handeln und korrekt dokumentieren.