Zivilrecht

Was ist Zivilrecht?

Zivilrecht (auch Privatrecht) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten Personen. Also: Bürger ↔ Bürger, nicht Staat ↔ Bürger. Kein Strafrichter, kein Blaulicht – eher Verträge, Pflichten und Haftung.

Die zentrale Frage lautet immer:
Wer schuldet wem was – und was passiert, wenn’s schiefgeht?

Typische Bereiche des Zivilrechts:

  • Vertragsrecht (Kaufvertrag, Mietvertrag, Dienstvertrag)
  • Haftungsrecht (Schadensersatz, Schmerzensgeld)
  • Familienrecht, Erbrecht
  • Sachenrecht (Eigentum, Besitz)

📘 Hauptquelle: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Das Ding ist dick, aber gnädig – wenn man weiß, wo man schauen muss.

Zivilrecht im Pflegekontext – warum das für Pflegekräfte wichtig ist

Jetzt wird’s spannend, denn hier trifft Theorie auf Alltag.

Pflegekräfte bewegen sich zivilrechtlich ständig in zwei Rollen:

Als Arbeitnehmer (gegenüber dem Arbeitgeber)

Als professionelle Dienstleister (gegenüber Patient:innen)

Und genau da lauert das Zivilrecht mit erhobenem Zeigefinger ☝️

3️⃣ Behandlungs- und Pflegeverhältnis = zivilrechtliches Verhältnis

Zwischen Patient:in und Einrichtung (Krankenhaus, Pflegeheim) besteht ein:

Behandlungsvertrag (§§ 630a ff. BGB)

Die Pflegekraft handelt nicht privat, sondern: 👉 als Erfüllungsgehilfe der Einrichtung

Heißt:

Fehler der Pflegekraft = mögliche Haftung der Einrichtung

ABER: Unter bestimmten Umständen kann auch die Pflegekraft selbst haften (dazu gleich).

4️⃣ Zivilrechtliche Haftung von Pflegekräften Wann greift Zivilrecht?

Wenn ein Patient:

einen Schaden erleidet (körperlich, psychisch, materiell)

und dieser durch pflegerisches Handeln oder Unterlassen entstanden ist

Beispiele:

Dekubitus durch unterlassene Lagerung

Sturz wegen fehlender Sicherung

falscher Umgang mit Hilfsmitteln

Dann geht es um:

Schadensersatz

ggf. Schmerzensgeld

Voraussetzungen der zivilrechtlichen Haftung:

(klassische Prüfungsfrage 💡)

Schaden

Pflichtverletzung (z. B. Pflegefehler)

Kausalität (der Schaden ist dadurch entstanden)

Verschulden (vorsätzlich oder fahrlässig)

➡️ Fehlt ein Punkt, wackelt die Haftung.

5️⃣ Fahrlässigkeit – der Dauerbrenner in der Pflege

In der Pflege fast immer relevant:

Einfache Fahrlässigkeit → kleine Unachtsamkeit → meist haftet der Arbeitgeber

Grobe Fahrlässigkeit → schwere Pflichtverletzung → Pflegekraft kann mit haften

Vorsatz → absichtlich schädigendes Verhalten → volle persönliche Haftung (und Strafrecht winkt auch 👋)

6️⃣ Bedeutung der Dokumentation (aka: „Was nicht dokumentiert ist…“)

… hat zivilrechtlich nicht stattgefunden. Ja, der Satz ist abgedroschen – aber leider wahr.

Zivilrechtlich gilt:

Dokumentation = Beweismittel

Lücken = Problem für die Pflege

Gerade bei Haftungsfragen ist sie oft der Rettungsring.

7️⃣ Zivilrecht vs. Strafrecht (kurz, aber prüfungstauglich) Zivilrecht Strafrecht Ausgleich eines Schadens Bestrafung Schadensersatz / Schmerzensgeld Geld- oder Freiheitsstrafe Patient klagt Staat klagt Sehr häufig in der Pflege seltener, aber ernst 8️⃣ Kurz gesagt für die Prüfung:

Zivilrecht schützt die Rechte der Patient:innen und regelt die Haftung bei Pflegefehlern. Pflegekräfte müssen ihre Sorgfaltspflichten einhalten, fachgerecht handeln und korrekt dokumentieren.